Qualitätsabweichung und erneuter Labortest
Qualitätsabweichung und technischer erneuter Test: Da es sich bei Aktivkohle um ein funktionelles Material handelt, müssen alle Qualitätsansprüche durch analytische Daten gestützt werden. Wenn die Spezifikationen des gelieferten Produkts (z. B. Jodwert, Feuchtigkeit, Aschegehalt) vom vertraglich vereinbarten COA (Analysezertifikat) abweichen, muss der Kunde Tongke innerhalb von 15–30 Tagen nach Erhalt benachrichtigen.
Im Streitfall dient ein erneuter Testbericht eines gegenseitig anerkannten Drittlabors (z. B. SGS, BV oder Intertek) als endgültiges Urteil. Wenn eine Abweichung bestätigt wird, garantiert Tongke einen 100-prozentigen Ersatz oder eine gleichwertige Gutschriftsentschädigung, einschließlich der Gebühren für die erneute Prüfung.
Transportschäden und Risikoübertragung
Transportschäden und Risikoübertragung: Das Verlust- oder Schadensrisiko wird gemäß den angegebenen Incoterms 2020 (z. B. FOB, CIF oder DDP) von Tongke auf den Kunden übertragen.
Schadensersatzansprüche: Bei Problemen wie Feuchtigkeitsaufnahme oder übermäßigem Feinstaub (Staubbildung), die durch beschädigte Verpackung während des Transports verursacht werden, muss der Kunde den Schaden sofort nach Ankunft auf dem Frachtbrief vermerken.
Vorrangige Entschädigung: Bei CIF-/DDP-Bestellungen unterstützt Tongke bei der Bearbeitung von Versicherungsansprüchen und kann bei strategischen Partnern einen vorrangigen Ersatz einleiten, bevor die Versicherungsauszahlung abgeschlossen ist, um sicherzustellen, dass die Produktionslinie des Kunden nicht unterbrochen wird.